Der Badesee in Haddorf

Die Mitglieder des ASV Posenkieker haben freundlicherweise von der Gemeinde Wettringen die Genehmigung erhalten, den Badesee zu befischen.

Es gibt einige Regelungen, wo am See gefischt werden darf:

  1. Das Angeln im Strandbereich des Badesees ist ganzjährig (siehe Bild)        untersagt.
  2.  Vom 01. Oktober bis 30. April darf außerhalb des Strandbereichs geangelt werden.
  3.  Vom 01. Mai bis 30. September ist das Angeln ausschließlich in dem gekennzeichneten Bereich (siehe Bild) im wesentlichen Teil des Badesees; jedoch nur morgens bis 09:00 Uhr zulässig.
  4. Ein Fischbesatz ist unzulässig.
  5. Um den Eintrag von organischen Stoffen weiter zu minimieren, dürfen für das Anfüttern der Fische nur Maden verwendet werden. Es ist zurückhaltend vorzunehmen.
  6. Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wettringen vom 28.03.2001 ist das Zelten und Lagern im Bereich der Haddorfer Seen verboten. Das Verbot gilt auch für den Bereich des Badesees.
  7.  Kraftfahrzeuge(Autos und motorisierte Zweiräder) sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Wege und Anlagen am Badesee mit Kraftfahrzeugen ist unzulässig.
  8.  Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Karte vom Badesee in Haddorf