Vorurteile und Freisprüche
Angler haben es nicht leicht. Ihr Bild in der Öffentlichkeit entspricht selten der Wahrheit. Wir haben die (Vor-)Urteile aufgelistet und liefern fundierte Freisprüche für Angler gleich dazu.
(Vor-)Urteil Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER
Freispruch: Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu
Nahrungszwecken getötet. Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen
Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich schneller und sauberer als die
Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben
und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der
Vorwurf, dass Angler Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund
absurd, zumal wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt
Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit
der er stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart,
dass er einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische,
die vom Haken abkamen, sofort erneut bissen.
(Vor-)Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT
Freispruch: Wir können all jene Politiker, die das glauben und danach
handeln, nur warnen! Angler mit ihren wahlberechtigten
Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos die 5-Prozent-Hürde
überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen werden muss. In
den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen Angler,
was die internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings haben
bei uns weitaus kleinere Interessen-Gruppen eine stärkere Lobby bei
politischen Entscheidungsträgern.
(Vor-)Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN
Freispruch: Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich
zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden
Verordnungen geregelt. Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen und
kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist.
Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger
Grund für den Fischfang festgeschrieben.
(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION
Freispruch: An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches
Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die
Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien
zu schonen.
(Vor-)Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE
Freispruch: Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege
verpflichtet und wenden jährlich mehr als 25 Millionen Euro für Besatz
auf. Sie führen Fangbücher und machen amtlich genehmigte
Bestands-Kontrollfischungen. Angler sind an einem nach Menge und Arten
reichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn (mit hohem
finanziellen Aufwand).
(Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR
Freispruch: Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz
noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der
Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten
Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz interessiert.
Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben
die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie Millionen
unbezahlte Arbeitsstunden.
(Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL
Freispruch: Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern.
Wo Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein und
verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs Angeln – so wie sie es
auch während der Laichzeit der Fische halten. Angler stören nicht, weil
sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht wie andere
Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor-)Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER
Freispruch: Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung
unseres Landes so viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein
Zweifel herrscht aber darüber, dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern
an den Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer
tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere
Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft!
(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR
Freispruch: Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem
eine umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus
geht. Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden
können, bei Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der
Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen Naturschützer,
um über Angler urteilen zu können?
(Vor-)Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT
Freispruch: Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen
Gesellschafts-Schichten zu Hause. Dazu gehören Königliche Hoheiten
genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global operierende
Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für
ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder
Island bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
(Vor-)Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG
Freispruch: Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein
Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche
erwerben wichtige Umwelt- und Naturkenntnisse, was sich auch in stark
verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern
nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen-Treffs
herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen
das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und
Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
(Vor-)Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS
Freispruch: Blödsinn, Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in
der BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen
amtlich registrierten Angler über 500 Millionen Euro umsetzten.
Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf,
Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.
(Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG
Freispruch: Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche
Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die
Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die
Pacht) in die Kassen der Kommunen.
(Vor-)Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT
Freispruch: Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition.
Norwegische Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der
Zeitrechnung. Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über
die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von
Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln
ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des
Menschen zu versündigen!